Corona Infos
Aktuell sind keine Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit im Restaurant
Wir müssen uns an die Corona-Bekämpfungsverordnung (Rheinland-Pfalz) halten.
Hier gelten die Regeln für den Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz). corona.rlp.de
- In der Gastronomie gilt die 3G-Regelung, d.h., es dürfen nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen oder getestete Personen anwesend sein. Weitere Schutzmaßnahmen bestehen nicht. Dabei wird auch nicht zwischen Innen-und Außengastronomie unterschieden.
- Für die Kontrolle der 3G-Regelung ist die Vorlage des Impf-, Genesenen oder Testnachweises erforderlich. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen gleichzeitig einen auf sie ausgestellten gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.