Mittwoch, den 20.03. geschlossene Gesellschaft

Freitag, 22.03. bis Sonntag, 24.03. geschlossene Gesellschaft

Öffnungszeiten

Mittwoch bis Samstag
ab 17.00 Uhr

Sonntag
11:30 bis 15:00 Uhr
16:30 bis 21:30 Uhr

Tel. 02683 7230

Mi.-Sa. Essenannahme
17:00 Uhr bis 20:45 Uhr

So. Essenannahme
11:30 Uhr bis 13:45 Uhr
16:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Heute geschlossen

Hinweise

Wir bitten um Tisch-Reservierung.

Es sind keine Hunde erlaubt.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieber Gast!

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die das Verhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden.

Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.

Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.

 

2. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Ohne anderslautender schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

 

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Auftragsgebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

 

4. Zahlungen

Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, der bei der Bestellung vereinbart worden ist. Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen.

Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.

Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

 

5. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet sich der Gast/Besteller,

bei der Übernachtungsvereinbarung = 80%

bei der Halbpension  = 70%

bei Vollpension = 60%

des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

Eine entsprechende Ausfallrechnung wird nach dem geplanten Abreisedatum erstellt und dem Gast unverzüglich zum Ausgleich übersandt. Stellt das Hotel kein Zahlungseingang fest, so behält es sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

 

6. Haftung

Die Vertragspartner des Hotels bzw. Gast als solcher oder der Gastgeber haften dem Hotelier im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.

Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.

Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB.

Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.

Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.

Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Das Hotel haftet nicht für Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

Die Benutzung der hoteleigenen Parkplatzanlage ist kostenlos, kann aber nur auf eigene Gefahr erfolgen.

 

7. Bei Seminaren, Tagungen, Bankett, Vorträgen  und ähnlichen gelten außerdem folgende Bedingungen

Bei Tagungen, Banketts, Vorträgen und ähnlichen muss eine Änderung der Teilnehmerzahl spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden, ansonsten ist die zuvor vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung verbindlich. Mehrteilnehmer werden nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet

Der Veranstalter/Besteller haftet dem Hotel für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, GEMA –Gebühren, Vergnügungssteuer usw. an den jeweiligen Gläubiger

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

Soweit das Hotel für den Leistungsnehmer technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Veranstalters / Bestellers; der Leistungsnehmer haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

Störungen an den zur Verfügung gestellten hoteleigenen technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückhaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.

Das Mitbringen von Speisen und Getränke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels

 

8. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/